Rechtsprechung
   VG Hamburg, 10.07.2003 - 10 A 1945/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,69175
VG Hamburg, 10.07.2003 - 10 A 1945/2001 (https://dejure.org/2003,69175)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2003 - 10 A 1945/2001 (https://dejure.org/2003,69175)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 (https://dejure.org/2003,69175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,69175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02

    Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Sch.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem Machtbereich selbst verantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 280/02

    Wenn die Anerkennung des Stammberechtigten zu widerrufen ist, kann kein

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem jeweiligen Machtbereich selbstverantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 642/02

    Familienasyl für Angehörige afghanischer Asylberechtigter teilweise bestätigt

    Dieser Umstand eines fehlenden gesamtstaatlichen Gewaltmonopols schließt die Möglichkeit einer asylerheblichen politischen Verfolgung in Afghanistan nicht aus (so aber u.a. VG Ansbach, Urteile vom 24. April 2002 - AN 11 K 01.31749 -, vom 3. April 2003 - AN 11 K 03.30178 - und vom 15. September 2004 - AN 11 K 04.31184 - Schl.- Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem jeweiligen Machtbereich selbstverantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 216/02

    Familienasyl für Angehörige afghanischer Asylberechtigter teilweise bestätigt

    OVG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 54/03 - wie hier: VG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2003 - 10 A 1945/2001 - jeweils Asylis-Rspr.), weil diese - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seinem zitierten Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 ausgeführt hat - zum einen in den verschiedenen regionalen Bereichen erfolgen kann und weil sich zum anderen durch die die Mentalität und Denkweise der afghanischen Gesellschaft bestimmenden traditionellen Stammesstrukturen bisher nie ein Nationalgefühl, sondern vielmehr immer schon eine Ablehnung gegenüber staatlicher Gewalt entwickelt hat und es deshalb und wegen der geografischen, ethnischen und religiösen Zergliederung der Eigenart dieses Landes entspricht, dass einer schwachen Zentralgewalt stets mächtige lokale Herrscher gegenüberstehen, die in ihrem Machtbereich selbst verantwortlich "hoheitliche Befugnisse" wahrnehmen, also etwa eine eigene Armee, eigene Gerichte und Gefängnisse unterhalten (vgl. dazu und auch zum Folgenden Dr. Danesch an Sächs. OVG vom 24. Juli 2004).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht